Eine von VATSOLAR installierte gewerbliche 150-kW-Photovoltaikanlage in Mercapalma auf Mallorca

BOIB 83 · Beschluss 6663 · 2026-2027

Förderung für Eigenverbrauch auf den Balearen

Privatpersonen, Unternehmen, Gemeinschaften und öffentliche Einrichtungen können Förderung für Photovoltaik, Speicher, Wärmepumpen und private Ladepunkte erhalten. Der Fördersatz hängt vom Programm und vom Begünstigten ab.

Anträge sind bis 28. Februar 2027 vorgesehen oder bis das Budget ausgeschöpft ist. Für die Reihenfolge zählt der vollständige Antrag.

Der Konfigurator schätzt das Anlagenbudget. Er bestimmt weder die Förderfähigkeit noch den endgültigen Förderbetrag.

Voraussetzungen prüfen

Der Förderaufruf in einer Minute

Vier Fakten vor der Projektplanung

Die Anträge werden ohne Wettbewerbsrangliste bearbeitet. Projekte werden nicht gegeneinander bewertet, vollständige Unterlagen sind jedoch entscheidend für die Reihenfolge.

4.118.912 € Anfängliches Budget des Förderaufrufs
28. Februar 2027 Vorgesehene Frist, abhängig von verfügbaren Mitteln
4 Förderprogramme
Vollständig Die Reihenfolge zählt ab vollständigem Antrag

Begünstigte

Wer welches Programm beantragen kann

Die Rechtsform des Antragstellers bestimmt die verfügbaren Programme und den Fördersatz. Die Tabelle fasst den allgemeinen Zugang laut Förderaufruf zusammen.

Allgemeiner Zugang zu den vier Programmen nach Begünstigtenart
Art des Begünstigten PhotovoltaikWärmepumpenSpeicherLadepunkte
Kleine, mittlere und große Unternehmen Ja Ja Ja Ja
Energie- oder Eigentümergemeinschaften, Genossenschaften und gemeinnützige Organisationen Ja Ja Ja Ja
Öffentliche Einrichtungen, Universitäten und Forschungszentren Ja Ja Ja Ja
Privatpersonen und Selbstständige als natürliche Person Nein Ja Ja Ja

Was gefördert wird

Vier Programme mit unterschiedlichen Regeln

Jedes Programm hat eigene technische Grenzen, Fördersätze und Voraussetzungen. Die folgenden Angaben fassen den offiziellen Beschluss zusammen und ersetzen keine individuelle Prüfung.

01

Programm 1

Photovoltaikanlagen für Eigenverbrauch

Neue netzgekoppelte oder netzunabhängige Anlagen und Erweiterungen für berechtigte Unternehmen, Gemeinschaften und öffentliche Einrichtungen.

Hauptgrenze
Bis 500 kWp
Förderung
40% bis 70% der förderfähigen Kosten
Wichtige Bedingung
Energiemonitoring ist Pflicht und die Anlage darf keinen Transformator erfordern
Anlage berechnen
02

Programm 2

Erneuerbare thermische Anlagen

Neue aerothermische Wärmepumpen für Heizung, Kühlung, Warmwasser oder eine Kombination mit förderfähiger Verteilung.

Hauptgrenze
SPF über 2,5
Förderung
40% bis 70% der förderfähigen Kosten
Wichtige Bedingung
Höchstens 25.000 € für natürliche Personen und 100.000 € für andere Begünstigte
Nur Förderinformation
03

Programm 3

Speicher für Eigenverbrauch

Neue Batteriespeicher und Erweiterungen bestehender Systeme, die mit elektrischem Eigenverbrauch verbunden sind.

Hauptgrenze
Bis 200 kWh förderfähig
Förderung
30% bis 45% der förderfähigen Kosten
Wichtige Bedingung
Mindestens fünf Jahre Garantie; Blei-Säure-Batterien sind nicht förderfähig
Anlage berechnen
04

Programm 4

Private Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge

Neue private Ladeinfrastruktur für Wohngebäude, Unternehmen und andere berechtigte Begünstigte.

Hauptgrenze
Bis 15 kW Leistung
Förderung
20% bis 70% der förderfähigen Kosten
Wichtige Bedingung
Allgemeine Obergrenze 12.000 €; 2.500 € für Privatpersonen ohne wirtschaftliche Tätigkeit
Anlage berechnen

Förderhöhe

Fördersätze nach Begünstigtenart

Der Satz gilt für die Kosten, die von der Behörde als förderfähig anerkannt werden. Diese können unter dem gesamten Anlagenpreis liegen.

Maximaler Fördersatz nach Programm und Begünstigtenart
Programm De-minimis oder keine staatliche Beihilfe Kleines Unternehmen Mittleres Unternehmen Großes Unternehmen
Photovoltaik 70% 60% 50% 40%
Wärmepumpen 70% 60% 50% 40%
Speicher 45% 40% 35% 30%
Ladepunkte 70% 40% 30% 20%

De-minimis und Fälle ohne staatliche Beihilfe verwenden dieselben Sätze, sind aber unterschiedliche rechtliche Einstufungen. Die passende Kategorie muss für jeden Antrag geprüft werden.

Wesentliche Bedingungen

Was vor Projektbeginn zu prüfen ist

Zulässiger Projektbeginn, Genehmigungen und Unterlagen hängen vom Begünstigten und Beihilferegime ab. Ein zu früher Auftrag kann Kosten von der Förderung ausschließen.

Vor der Beauftragung

  • Kategorie des Begünstigten und anwendbares Beihilferegime prüfen.
  • Prüfen, ob das Projekt seit 1. Januar 2026 begonnen haben darf oder erst nach Antragstellung.
  • Alle Programme am selben Standort in einem Antrag zusammenfassen.
  • Erforderliche Anbieterangebote vor verbindlichen Aufträgen einholen.

Mögliche förderfähige Kosten

  • Anlagen, Materialien, Montage und Monitoringsysteme.
  • Planung, technische Berichte, Bauleitung und Sicherheitskoordination.
  • Notwendige und direkt mit dem Projekt verbundene Bauarbeiten.
  • Mehrwertsteuer nur, wenn sie nicht zurückgefordert werden kann und alle Bedingungen erfüllt sind.

Nicht förderfähige Kosten

  • Verwaltung des Förderantrags oder der Auszahlungsnachweise.
  • Leasing oder Miete, wenn die Anlagen nicht Eigentum des Begünstigten werden.
  • Genehmigungen, Gebühren, Bußgelder, Versicherungen und Finanzierungskosten.
  • Eigene Personal-, Betriebs- oder Werbekosten des Antragstellers.

So funktioniert es

Vom Projekt bis zur Auszahlung

Die Förderung wird nicht bei Auftragserteilung gezahlt. Zuerst wird der Antrag gestellt, danach wird die Anlage umgesetzt und nachgewiesen, bevor die Behörde die Auszahlung prüft.

  1. 01

    Erste Prüfung

    Wir definieren Maßnahme, Leistung und Antragstellerkategorie vor Abschluss der Planung.

  2. 02

    Planung und Budget

    Wir erstellen das technische und wirtschaftliche Angebot zur Beschreibung der Anlage.

  3. 03

    Elektronischer Antrag

    Der Begünstigte reicht die Unterlagen über das spezielle Verfahren der Balearenregierung ein.

  4. 04

    Installation und Anmeldung

    Die Anlage wird innerhalb der festgelegten Frist gebaut und entsprechend angemeldet.

  5. 05

    Nachweis und Auszahlung

    Abschlussbericht, Rechnungen, Zahlungsnachweise und weitere geforderte Belege werden eingereicht.

Technische Begleitung

Was VATSOLAR vorbereitet

VATSOLAR dimensioniert und installiert Solarprojekte auf Mallorca und Menorca und erstellt die technischen Unterlagen, die der Begünstigte für den Antrag benötigt.

  • Analyse von Verbrauch, Dachfläche und empfohlener Leistung
  • Detailliertes Anlagenbudget
  • Technische Planung oder Dokumentation je nach Projekt
  • Technische Angaben für den Antrag
  • Anmeldung und abschließende Projektunterlagen
  • Dokumentarische Unterstützung beim Auszahlungsnachweis

Der Begünstigte reicht den elektronischen Antrag ein. Über Bewilligung und endgültigen Betrag entscheidet ausschließlich die Behörde.

Häufige Fragen

Direkte Antworten zum Förderaufruf

Welche Projekte umfasst die Energie-Förderung der Balearen 2026-2027?

Gefördert werden Photovoltaik für Eigenverbrauch, aerothermische Wärmepumpen, mit Eigenverbrauch verbundene Batteriespeicher und private Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge.

Können Privatpersonen die Förderung für Solarmodule beantragen?

Nein. Natürliche Personen, auch Selbstständige, die als natürliche Person beantragen, sind vom Photovoltaikprogramm ausgeschlossen. Sie können bei erfüllten Bedingungen Wärmepumpen, Speicher und Ladepunkte fördern lassen.

Kann eine Eigentümergemeinschaft Photovoltaikförderung beantragen?

Ja. Eigentümer- und Energiegemeinschaften gehören zu den berechtigten Begünstigten des Photovoltaikprogramms, wenn sie die allgemeinen und technischen Bedingungen erfüllen.

Deckt die Förderung 70% der gesamten Rechnung?

Nicht unbedingt. Der Höchstsatz gilt für die nach Modulen und Grenzen anerkannten förderfähigen Kosten. Er entspricht nicht automatisch 70% des vollständigen Projektbudgets.

Bis wann kann der Antrag gestellt werden?

Die vorgesehene Frist endet am 28. Februar 2027. Neue Bewilligungen können früher ausgesetzt werden, wenn das verfügbare Budget ausgeschöpft ist.

Wie wird die Reihenfolge der Anträge bestimmt?

Maßgeblich ist das Eingangsdatum des vollständigen Antrags im elektronischen Register. Werden Unterlagen nachgefordert, bestimmt das Datum der Ergänzung die Reihenfolge.

Darf die Installation vor Antragstellung beginnen?

Das hängt vom Begünstigten und Beihilferegime ab. Einige Projekte dürfen seit 1. Januar 2026 begonnen haben, andere erst ab Antragstellung. Der Einzelfall sollte vor verbindlichen Aufträgen geprüft werden.

Wann wird die Förderung ausgezahlt?

Nach Abschluss der Anlage, Nachweis der Kosten und Prüfung durch die Behörde. Eine sofortige Zahlung bei Antragstellung ist nicht vorgesehen.

Reicht VATSOLAR den Förderantrag ein?

VATSOLAR erstellt Planung, Budget und technische Unterlagen und begleitet den Begünstigten. Den elektronischen Antrag reicht der Begünstigte ein.

Wo führt VATSOLAR diese Projekte aus?

VATSOLAR prüft und installiert Projekte auf Mallorca und Menorca. Der öffentliche Förderaufruf gilt für alle Balearischen Inseln.

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Unverbindliches Anlagenbudget berechnen

Geben Sie Immobilientyp, Dach und Verbrauch an. Der Konfigurator liefert eine erste Anlagenschätzung, bevor die anwendbare Förderung geprüft wird.

Konfigurator öffnen Das Ergebnis ist ein unverbindliches Anlagenbudget und keine verbindliche Förderberechnung.

Offizielle Quelle

Förderaufruf im BOIB veröffentlicht

Diese Zusammenfassung basiert auf Beschluss 6663, veröffentlicht im BOIB Nr. 83 vom 2. Juli 2026. Bei Abweichungen gelten der offizielle Beschluss und die Hinweise der Behörde.

Offiziellen Beschluss öffnen ↗

Inhalt geprüft am 21. Juli 2026

Der Förderaufruf unterliegt verfügbaren Mitteln, behördlicher Prüfung und der Erfüllung aller Voraussetzungen. VATSOLAR kann weder eine Bewilligung noch einen bestimmten Betrag garantieren.